Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) GoDigital Media
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der GoDigital Media
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der GoDigital Media (nachfolgend "Agentur" genannt) im Bereich des Online Marketings und der Vertriebsschulung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich in Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) zugestimmt haben.
1.3 Verträge werden ausschließlich mit Unternehmen i.S.d § 14 BGB abgeschlossen, nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings und der Vertriebsschulung an. Dazu gehören unter anderem:
-
Erstellung und Optimierung von Online Marketing Strategien
-
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
-
Social Media Marketing (z. B. Facebook, Instagram, Twitter)
-
Suchmaschinenwerbung (SEA)
-
Content Marketing (Erstellung von Texten, Grafiken, Videos)
-
Webdesign und -entwicklung
Analyse und Reporting der Online Marketing Aktivitäten
-
Vertriebsschulungen für ganze Vertriebsteams u. Einzelcoaching
2.2 Der Vertrag umfasst die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot oder Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Mit der Unterschrift auf dem Bestellschein oder der Bestätigung des Angebots erteilt der Kunde der Agentur zugleich die Befugnis, das Unternehmenslogo des Kunden zu Referenzzwecken auf der Website der Agentur sowie in anderen Marketingmaterialien zu nutzen, sofern nicht anders vereinbart.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot oder den Bestellschein der Agentur annimmt und unterschreibt.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Angaben zu gewährleisten. Die Agentur behält sich das Recht vor, Angebote bei offensichtlichen Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern zu korrigieren.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung für die Dienstleistungen der Agentur richtet sich nach den vereinbarten Konditionen, die im Angebot oder Vertrag festgelegt sind. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Jahresrechnung der SEO-Dienstleistungen wird in zwei Raten aufgeteilt. Die erste Rate beträgt die Rechnungssumme für die ersten 6 Monate, welche nach Vertragsabschluss überwiesen werden muss. Die zweite Rechnung, mit der offenen Restsumme, erfolgt nach 6 Monaten.
4.2 Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot oder Vertrag festgelegt. Standardmäßig ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Eine Ausnahme bildet die zweite halbjährliche Rechnung für SEO-Dienstleistungen, die aufgrund des bereits laufenden SEO-Prozesses ein Zahlungsziel von 7 Tagen hat. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4.2a Vorfakturierung zukünftiger Leistungszeiträume
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Vergütungen für einen kommenden Leistungszeitraum – einschließlich Jahres- oder Halbjahresgebühren – bereits vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, wie weit der Beginn des Leistungszeitraums in der Zukunft liegt.
Die Berechtigung zur Vorfakturierung besteht insbesondere für:
-
automatisch verlängerte Vertragsperioden,
-
wiederkehrende Leistungszeiträume (z. B. monatlich, halbjährlich, jährlich),
-
fortlaufende SEO-Dienstleistungen,
-
Zusatz- und Erweiterungspakete.
Das auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel ist verbindlich und geht sämtlichen vorherigen Regelungen vor. Mangels abweichender Vereinbarung ist die Rechnung innerhalb von 6 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Die Vorfakturierung begründet keinerlei Anspruch des Kunden auf Verschiebung der Fälligkeit, Reduzierung der Rechnung, Rückerstattung oder Aufteilung in Teilbeträge. Eine spätere Kündigung – gleich aus welchem Grund – berührt die Fälligkeit und Wirksamkeit bereits gestellter Rechnungen nicht.