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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  GoDigital Media

GoDigital Media
Volksgartenstr.145

41065 Mönchengladbach
NL: Breite Str. 1
40213 Düsseldorf
E-Mail: info@godigital-media.de
Website: www.godigitalmedia.de

Tel.: 030 75938029

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der GoDigital Media (nachfolgend „Agentur“) im Bereich Online-Marketing, Webseitenerstellung, Beratung und damit zusammenhängender Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung in Textform maßgeblich.

2. Leistungen der Agentur

2.1 Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  • Suchmaschinenwerbung (SEA)

  • Content- und Online-Marketing

  • Webseitenerstellung und -optimierung

  • strategische Beratung

  • sonstige digitale Marketing- und Betreuungsleistungen

2.2 Gegenstand des Vertrages ist die jeweils im Angebot, Bestellschein oder in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Leistung.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur eine fachgerechte, dem aktuellen Stand entsprechendes Tätigwerden im vereinbarten Leistungsbereich, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Garantie für bestimmte Rankings, Sichtbarkeitswerte, Leads, Umsätze oder sonstige konkrete Geschäftsergebnisse. Die Wirkung von Online-Marketing-Maßnahmen hängt maßgeblich von externen Faktoren ab, insbesondere von Marktumfeld, Wettbewerb, Plattformregeln, Algorithmusänderungen, technischen Voraussetzungen und dem Verhalten Dritter.

2.4 Leistungen im Bereich SEO, SEA und fortlaufender Betreuung sind als kontinuierlicher Optimierungs-, Analyse- und Betreuungsprozess zu verstehen und nicht als punktuelle Einzelleistung.

2.5 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter oder Unterauftragnehmer zu bedienen.

3. Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebots oder Bestellscheins,

  • Bestätigung in Textform,

  • oder dadurch, dass die Agentur mit Wissen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dies nicht unverzüglich beanstandet.

3.2 Angebote der Agentur sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.3 Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist das jeweilige Angebot, der Bestellschein oder die Auftragsbestätigung.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, Bestellschein oder der Auftragsbestätigung.

4.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Rechnungen der Agentur als sofort prüfbar und innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

5.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Agentur.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.

5.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.

6. Abrechnung fortlaufender Leistungen / Vorfakturierung

6.1 Bei fortlaufenden Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), laufender Betreuung, Wartung, Pflege und vergleichbarer kontinuierlicher Leistungen, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich im Voraus für den jeweils vereinbarten Leistungszeitraum.

6.2 Der Leistungszeitraum beträgt, sofern im Angebot, Bestellschein oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, 6 Monate.

6.3 Die Abrechnung kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums erfolgen. Dies dient der Sicherstellung der kontinuierlichen Leistungserbringung, der verbindlichen Planung und Koordination von Maßnahmen sowie der Bereitstellung personeller, technischer und organisatorischer Ressourcen.

6.4 Eine Vorverlagerung des Rechnungszeitpunkts innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums stellt keine Abweichung von der vereinbarten Vergütungsstruktur dar.

6.5 Fortlaufende SEO- und Marketing-Leistungen umfassen typischerweise insbesondere:

  • Analyse und strategische Planung,

  • laufende Prüfung und Anpassung von Maßnahmen,

  • technische und inhaltliche Optimierungen,

  • externe Maßnahmen wie Verlinkungen, Signale und Profilpflege,

  • Monitoring und laufende Betreuung.

6.6 Soweit der Leistungszeitraum oder die Abrechnungsstruktur individualvertraglich geregelt wurde, geht diese Regelung diesen AGB vor.

7. Beginn und Durchführung der Leistung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang zu beginnen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

7.2 Bei fortlaufenden Leistungen erbringt die Agentur die vereinbarten Maßnahmen über den jeweiligen Leistungszeitraum hinweg nach fachlicher Einschätzung, Priorität und strategischer Zweckmäßigkeit. Ein bestimmter Einzelumfang einzelner Teilmaßnahmen ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

7.3 Die Agentur ist in der Wahl der konkreten Maßnahmen frei, soweit nicht ausdrücklich bestimmte Umsetzungsdetails vertraglich vereinbart wurden.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Freigaben, Zugänge und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

8.2 Verzögerungen, Einschränkungen oder qualitative Einbußen, die auf fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

8.3 Soweit die Agentur infolge fehlender Mitwirkung des Kunden Leistungen nur eingeschränkt oder zeitversetzt erbringen kann, bleibt der Vergütungsanspruch für den vereinbarten Leistungszeitraum bestehen, sofern die Agentur leistungsbereit war und die Leistungseinschränkung aus der Sphäre des Kunden stammt.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen in angemessener Zeit zu erteilen. Unterbleibt dies, ist die Agentur berechtigt, die Leistung nach pflichtgemäßem Ermessen fortzuführen oder zurückzustellen.

9. Technische Voraussetzungen

9.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Website, Profile, Plattformzugänge und sonstigen Systeme technisch erreichbar und grundsätzlich geeignet sind, um die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen.

9.2 Soweit technische Einschränkungen, fehlende Zugänge, systembedingte Beschränkungen von Drittplattformen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur die Umsetzung einzelner Maßnahmen erschweren oder verhindern, stellt dies keinen Mangel der Agenturleistung dar.

9.3 Die Agentur ist nicht verantwortlich für technische Defizite, die aus der Sphäre des Kunden oder aus Systemen Dritter stammen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellschein oder der Auftragsbestätigung.

10.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate.

10.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.5 Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.

10.6 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung bleiben bereits beauftragte, begonnene oder für den laufenden Leistungszeitraum eingeplante Leistungen unberührt. Der Vergütungsanspruch für den bereits begonnenen oder bereits abgerechneten Leistungszeitraum bleibt bestehen, sofern die Agentur die Leistungen erbracht hat oder zur Leistungserbringung bereit war.

10.7 Kündigungen per Post müssen an die Verwaltungsadresse geschickt werden und nicht an die Niederlassung.

11. Zahlungsverzug / Leistungsaussetzung

11.1 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich vorübergehend auszusetzen.

11.2 Die Aussetzung der Leistungen lässt den Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.

11.3 Die Wiederaufnahme ausgesetzter Leistungen erfolgt nach vollständigem Zahlungsausgleich innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

11.4 Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.

12. Haftung

12.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.5 Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die durch Dritte, Suchmaschinen, Plattformbetreiber, Hostinganbieter, externe Systeme oder Algorithmusänderungen verursacht werden.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

13.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

14. Referenznennung

14.1 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden in üblichem Umfang als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Mönchengladbach. 

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.4 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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