Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) GoDigital Media
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der GoDigital Media
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der GoDigital Media (nachfolgend "Agentur" genannt) im Bereich des Online Marketings und der Vertriebsschulung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich in Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) zugestimmt haben.
1.3 Verträge werden ausschließlich mit Unternehmen i.S.d § 14 BGB abgeschlossen, nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings und der Vertriebsschulung an. Dazu gehören unter anderem:
-
Erstellung und Optimierung von Online Marketing Strategien
-
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
-
Social Media Marketing (z. B. Facebook, Instagram, Twitter)
-
Suchmaschinenwerbung (SEA)
-
Content Marketing (Erstellung von Texten, Grafiken, Videos)
-
Webdesign und -entwicklung
Analyse und Reporting der Online Marketing Aktivitäten
-
Vertriebsschulungen für ganze Vertriebsteams u. Einzelcoaching
2.2 Der Vertrag umfasst die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot oder Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Mit der Unterschrift auf dem Bestellschein oder der Bestätigung des Angebots erteilt der Kunde der Agentur zugleich die Befugnis, das Unternehmenslogo des Kunden zu Referenzzwecken auf der Website der Agentur sowie in anderen Marketingmaterialien zu nutzen, sofern nicht anders vereinbart.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot oder den Bestellschein der Agentur annimmt und unterschreibt.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Angaben zu gewährleisten. Die Agentur behält sich das Recht vor, Angebote bei offensichtlichen Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern zu korrigieren.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung für die Dienstleistungen der Agentur richtet sich nach den vereinbarten Konditionen, die im Angebot oder Vertrag festgelegt sind. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Jahresrechnung der SEO-Dienstleistungen werden in zwei Raten aufgeteilt. Die erste Rate beträgt die Rechnungssumme für die ersten 6 Monate, welche
nach Vertragsabschluss überwiesen werden muss. Die zweite Rechnung, mit der offenen Restsumme, erfolgt nach 6
Monaten.
4.2 Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot oder Vertrag festgelegt. Standardmäßig ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Eine Ausnahme bildet die zweite halbjährliche Rechnung für SEO-Dienstleistungen, die aufgrund des bereits laufenden SEO-Prozesses ein Zahlungsziel von 7 Tagen hat. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4.3 Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von GoDigital anerkannte Forderungen berechtigt.
4.4 Standorterweiterung und Upselling
Im Falle eines Upsellings, wie z.B. einer Erweiterung des Standorts um eine festgelegte Kilometergrenze bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO), wird die erste Rechnung für die Standorterweiterung unabhängig von der regulären ersten Rechnung des grundständigen SEO fällig. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Erweiterung. Ab dem Zeitpunkt, an dem die zweite Rechnung für das ursprüngliche SEO nach sechs Monaten fällig wird, wird die Standorterweiterung in die laufenden SEO-Rechnungen integriert. Dies bedeutet, dass der Kunde fortan nur noch eine halbjährliche SEO-Rechnung erhält, die sowohl die Leistungen des ursprünglichen SEO als auch die der Standorterweiterung umfasst.
5. Leistungserbringung
5.1 Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Hierbei werden aktuelle Techniken und Standards im Online Marketing und in der Vertriebsschulung angewendet.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, Dritte zur Erbringung der vereinbarten Leistungen heranzuziehen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der SEO-Maßnahmen sicherzustellen, dass seine Webseite die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt, um die vereinbarten SEO-Leistungen vollständig und effektiv erbringen zu können. Sofern die Webseite von einem externen Dienstleister betrieben oder gewartet wird, obliegt es dem Kunden, diesen Dienstleister anzuweisen, alle notwendigen Optimierungen vorzunehmen, damit die SEO-Maßnahmen der GoDigital Media ohne Einschränkungen umgesetzt werden können.
Etwaige Verzögerungen oder Einschränkungen der SEO-Leistungen, die auf technische Mängel oder unzureichende Anpassungen der Webseite zurückzuführen sind, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese Umstände entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die vereinbarten Leistungen. Alle von GoDigital Media gestellten Rechnungen, insbesondere die zweite Teilrechnung nach sechs Monaten, sind in voller Höhe und ohne Abzug fällig und zu bezahlen, unabhängig davon, ob die volle Leistung aufgrund der technischen Defizite der Webseite erbracht werden kann.